Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. EINLEITUNG
Virtus upravljanje d.o.o. (nachstehend: Agentur) mit ihrem Sitz in Rijeka, Trpimirova 1a, PIN: 46096970345, ID-CODE: HR-AB-51-040356401, das auf die Vermietung von Apartments und Ferienhäusern (Villen) spezialisiert ist. Die Agentur arbeitet nur mit Vermietern zusammen, deren Unterkünfte unseren hohen Anforderungen nachkommen und welche über die dafür erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden verfügen.
Die Agentur fungiert als Vermittler, über den der Gast oder Mieter einen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Ferienhauses oder der Villa abschließt. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend: Allgemeine Bedingungen) haben Rechtswirkung ab dem Zeitpunkt, an dem der Gast die Vorauszahlung für die Unterkunft bezahlt, wenn er die Unterkunft auf der Website der Agentur bucht. Nach Eingang der Vorauszahlung sendet die Agentur dem Gast eine schriftliche Bestätigung mit Angaben zum Buchungsdatum und zur Beherbergungsstätte. Damit werden die AGB´s und die gegenständliche schriftliche Bestätigung zum Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Gast, als Mieter, und dem Eigentümer des Ferienhauses, als Vermieter, abgeschlossen wird.

II. PREIS UND ZAHLUNGSWEISE FÜR DIE UNTERKUNFT
Die Preise von Unterkünften werden in Euro angegeben und auf der Website der Agentur werden die Preis für die tägliche und wöchentliche Vermietung der Beherbergungsstätten angezeigt. Vom Preis für die Unterkunft umfasst sind Kosten für Strom, Wasser, Gas, Internet, Abgaben an die Körperschaften der lokalen Selbstverwaltung, Aufenthaltsgebühren, Anmeldung des Aufenthalts, Handtücher, Küchentücher, Abschlussreinigung, Instandhaltung des Swimmingpools und Gartens sowie die MwSt.
Die Vorauszahlung bei der Buchung des Termins beträgt 30 % vom Verkaufspreis der Unterkunft. Die Buchung ist verbindlich und stimmt der Gast mit der geleisteten Anzahlung diesen AGB´s zu, die damit zum Bestandteil des Mietvertrages für das Ferienhaus werden. Nach Erhalt der Anzahlung sendet die Agentur dem Gast per Mail eine schriftliche Bestätigung über den Standort und die sonstigen Einzelheiten des gebuchten Termins in der Unterkunft zu. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 (fünf) Tagen ab Buchung bei der Agentur eingehen, wird angenommen, dass der Mietvertrag nicht zustande gekommen ist.
Die Anzahlung muss in Euros (EUR) geleistet werden und kann im Wege von Kreditkarten oder per Banküberweisung erfolgen. Die Agentur haftet nicht, wenn sich der berechnete Betrag aufgrund von Bankgebühren oder vom Wechselkurs unterscheidet. Der Mietvertrag gilt ab dem Moment als abgeschlossen, in dem die Anzahlung bei der Agentur eingeht. Für die Zahlung des Restbetrages von 70 % des vereinbarten Preises für die Unterkunft sind die gleichen Zahlungsmethoden zugelassen, wie für die Einzahlung der Anzahlung. Die Zahlung mit Kreditkarte und Banküberweisung hat spätestens bis zu 30 Tage vor Ankunft im Ferienhaus zu erfolgen, damit der Virtus upravljanje d.o.o.ausreichend Zeit zur Verfügung bleibt, um Einzahlung an den Eigentümer weiterzuleiten.
Mit Ausnahme jener Fälle, die in dem zwischen der Agentur und dem Eigentümer abgeschlossenen Vermittlungsvertrag für touristische Unterkünfte geregelt sind, kann dem Gast die geleistete Anzahlung bei Kündigung der Buchung nicht zurückgezahlt werden, da die Agentur diesen Betrag nach og Vereinbarung mit dem Eigentümer, an diesen weitergeleitet wird.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN NACH BUCHUNGSDATUM
a) Buchungsbedingungen für Buchungen, die 30 oder mehr Tage vor dem Buchungstermin getätigt wurden:
– wenn der Gast mit Kreditkarte zahlt, ist die Anzahlung sofort fällig. Wenn der Gast per Banküberweisung zahlt, muss der eingezahlte Betrag innerhalb einer Frist von 5 (fünf) Werktagen ab Zahlung bei der Agentur eingehen.
– wenn die Zahlung mit Kreditkarte oder per Banküberweisung getätigt wurde, gelangt der Restbetrag von 70 % des Unterkunftspreieses spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vor Beginn des Buchungszeitraums zur Fälligkeit. Falls sich der Gast für Barzahlung entschieden hat (in Ferienhäusern, welche diese Zahlungsmethode anbieten), gelangt der Restbetrag von 70 % des Unterkunftspreises unmittelbar nach Ankunft des Gastes im Ferienhaus zur Fälligkeit und hat der Gast den Betrag unmittelbar an den Eigentümer des Ferienhauses oder eine anderen dazu befugten Person zu zahlen. Nach Ankunft im Ferienhaus kann nicht mit mehr Kreditkarte gezahlt werden.
a) Buchungsbedingungen für Buchungen, die 30 oder weniger Tage vor dem Buchungstermin getätigt wurden
– bei Zahlung mit Kreditkarte oder per Banküberweisung gelangt der Gesamtbetrag sofort zur Fälligkeit. Zahlungen per Banküberweisungen sind nicht möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Beginn des Buchungszeitraumes weniger als 15 Tagen liegen.
– Falls die Buchungsbedingungen des Ferienhauses Barzahlungen vorsehen, ist die Anzahlung sofort fällig, während der Restbetrag von 70 % bei Ankunft des Gastes im Ferienhaus zur Fälligkeit gelangt. Nach Ankunft im Ferienhaus kann nicht mit mehr Kreditkarte gezahlt werden.
c) Sollte es der Gast versäumen, die Zahlungen innerhalb der in diesen AGB´s vorgeschriebenen Fristen vorzunehmen, gilt dies als besonders schwere Verletzung der Vertragspflichten, welche dazu führt, dass der Mietvertrag automatisch aufgelöst wird, ohne das die Agentur zur Wahrung der Kündigungsfrist verpflichtet ist. In diesem Fall der Vertragsauflösung verliert der Gast den Anspruch auf alle der Agentur eingezahlten Beträge.

IV. KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
Sollte der Gast die Buchung bis zu 90 Tage vor dem Buchungstermin kündigen, werden ihm alle der Agentur eingezahlten Beträge zurückgezahlt.
Sollte der Gast die Buchung weniger als 90 Tage vor dem Buchungstermin kündigen, werden ihm die Anzahlung von 30 % des Unterkkunfspreises sowie die sonstigen der Agentur eingezahlten Beträge nicht zurückerstattet. Die Agentur wird in diesem Fall ihre Provision zzgl. MwSt. einbehalten und den restlichen vom Gast erhaltenen Betrag, gemindert um die Provision, auf das Bankkonto des Ferienhauseigentümers einzahlen. Wenn die Unterkunft storniert wird, nachdem der Gast den Preis der gebuchten Unterkunft vollständig bezahlt hat und der Gast eine Rechtsgrundlage für eine Rückerstattung hat, ist der Eigentümer der Villa verpflichtet, das Geld an den Gast zurückzuzahlen. Wenn die Agentur der Ansicht ist, dass der Antrag des Gastes auf Rückerstattung der Vorauszahlung gerechtfertigt ist, ist der Eigentümer der Villa verpflichtet, den Vorauszahlungsbetrag, abzüglich der Provision der Agentur, zurückzuzahlen.
Im Falle eines rechtskräftigen Urteils über den Antrag auf Rückerstattung der Vorauszahlung verpflichtet sich jene Vertragspartei, den Teil der erhaltenen Vorauszahlung, den sie erhalten hat, zurückzuzahlen oder gemäß der Gerichtsentscheidung zu handeln.

Für die Kündigung eines bereits abgeschlossenen Mietvertrags ist der Gast verpflichtet, eine Benachrichtigung an die Agentur ausschließlich schriftlich oder an die E-Mail-Adresse der Agentur zu senden.
Die Zeitraumbuchung in einer einzelnen Villa kann nicht auf eine andere Villa übertragen werden, da die Agentur die vom Gast erhaltenen Zahlungen unverzüglich an den Eigentümer der Villa weiterleitet. Wenn es dem Gast jedoch gelingt, eine Person zu finden, die im selben gebuchten Zeitraum zu denselben Bedingungen und zu demselben Preis in der Villa bleibt, überträgt die Agentur, nach Erhalt der Benachrichtigung des Gastes mit allen Informationen über den neuen Gast, den Mietvertrag an den neuen Gast. Die Agentur wird dem neuen Gast eine schriftliche Bestätigung der Vertragsübertragung zukommen lassen. In diesem Fall behält die Agentur den bereits vom ursprünglichen Gast erhaltenen Betrag ein, während der neue Gast verpflichtet ist, die Preisdifferenz zum vollen Preis der Unterkunft zu zahlen.
Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die keine Vertragspartei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte vorhersehen können (Streik, Krieg, Feuer, Überschwemmung und ähnliche Fälle höherer Gewalt) und aufgrund derer die Erfüllung des Mietvertrags unmöglich oder erheblich schwierig wird, haben der Eigentümer der Villa und die Agentur das Recht, den Mietvertrag einseitig zu kündigen. Die Agentur und der Eigentümer des Ferienhauses können in diesen Fällen nicht für verantwortlich gehalten werden, zumal die Vertragsauflösung Gründen erfolgt ist, die weder vorhersehbar noch verhinderbar waren und generell außerhalb ihrer Verwaltungsmacht stehen.
*Als Kündigungsdatum gilt das Datum, an welchem die Kündigungsmitteilung eingegangen ist.
*Die Agentur wird dem Gast das Geld innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Erhalt zurückzahlen.
*Die Agentur Molo Longo haftet für alle Reklamationen, Rückzahlungen und Beschwerden in Bezug auf die bei der Buchung der Unterkunft erfolgten Transaktionen. Beschwerden und Reklamationen sind an folgende E-Mail Adresse zu senden: villas@mololongo.com
Die vorstehend genannten Stornobedingungen werden nicht angewandt, sofern die Gründe für die Kündigung der Buchung folgende sind:
– die Gespanschaft der Republik Kroatien, in welche der Gast reist, befindet sich auf der roten Liste (bzw. der Gast muss nach seiner Rückreise in Quarantäne),
– das Land, aus welchem der Gast anreist, befindet sich auf der roten Liste (bzw. der Gast kann das Land, in dem er sich aufhält nicht verlassen),
– die Grenzen nach Kroatien sind geschlossen,
– der Gast hat sich mit dem Covid-Virus infiziert.
Im Falle einer Infektion sind Unterlagen zuzustellen, die bestätigen, dass der Gast sich mit Covid-Virus infiziert hat. Auch im Falle des Schließens von Grenzen oder der Setzung auf die Liste der Coronavirus-Risikogebiete muss die Veröffentlichung von einer offiziellen nationalen Behörde stammen. Sollte die Kündigung unter diesen Bedingungen gerechtfertigt sein, finden Folgende Bedingungen Anwendung:
– bis zu 14 Tage vor Anreisedatum – Rückzahlung des vollen Betrages.
– ab 13 Tage vor Anreisedatum – Gutschein für das gebuchte Ferienhaus über den Gesamtbetrag, der die kommenden 18 Monate gültig ist.
Die durch das Koronavirus verursachte Pandemie wurde am 11.03.2020 erklärt und sind sich alle Gäste der Risiken einer Infektion sowie der Reiserisiken bewusst. Mit Ausnahme der vorstehend aufgeführten vier Gründe, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes und finden die normierten Stornobedingungen Anwendung.

V. ANKUNFT UND ANMELDUNG DES GASTES
Check-in/check-out
Der Gast kann die Unterkunft frühestens um 17:00 Uhr am Tag der Anreise beziehen. Am Abreisetag soll die Beherbergungsstätte spätestens um 10:00 Uhr verlassen werden. Die Agentur kann dem Gast ermöglichen, die Beherbergungsstätte früher zu betreten, wenn die Umstände dies zulassen, worüber der Gast rechtzeitig informiert wird.
Sollte der Gast das Ferienhaus vor Ablauf des Buchungstermins verlassen ohne die Agentur darüber vorhergehend in Kenntnis zu setzen, geht dies auf Kosten und Risiko des Gastes und wird die Agentur keinerlei damit verbundenen Haftungen oder Kosten tragen.
Anmeldung des Gastes
Die Anmeldung des Gastes übernimmt der Eigentümer des Ferienhauses. Bei der Anmeldung des Gastes ist der Eigentümer des Ferienhauses berechtigt und ist der Gast dazu verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis in Einklang mit den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien vorzuzeigen. Der Eigentümer der Villa verwendet die Daten des Gastes ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung des Gastes.
Falls sich der Gast weigert, seinen Ausweis vorzulegen, behält sich der Eigentümer der Villa das Recht vor, die Beherbergungsdienstleistungen zu verweigern, und der Gast verliert dadurch die bis dahin gezahlte Vorauszahlung. Die Agentur haftet nicht für die unbefugte Nutzung oder Missbrauch personenbezogener Daten des Gastes durch den Eigentümer des Ferienhauses.

VI. REGELN FÜR DIE UNTERKUNFT
a) Anzahl der Personen

Die Höchstanzahl der Gäste, die sich während des gebuchten Termin im Ferienhaus aufhalten können, ist auf der Webseite der Agentur oder des Ferienhauses angegeben. Eine schriftliche Bestätigung, die von der Agentur dem Gast nach Zahlung des Vorschusses zugesandt wird, enthält auch einen Hinweis auf die maximale Kapazität der Villa. Die Kapazität der Villa umfasst Erwachsene und Kinder gleichermaßen.
Falls ohne Erlaubnis des Eigentümers mehr Personen als die maximale Kapazität es erlaubt in der Villa bleiben, einschließlich Begleitpersonen und Besucher, haben die Agentur und der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, und die Gäste verpflichten sich die Villa innerhalb von 24 Stunden nach der Vertragskündigung zu verlassen. Der allenfalls verbliebene, nicht genutzte Buchungszeitraum ist so zu zahlen, als wäre es nicht zur Vertragsauflösung gekommen und hat der Gast keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Geldes.
b) Jugendgruppen
Personen im Alter bis zu 25 Jahren gelten als Jugendgruppen, für welche in der Unterkunft besondere Bedingungen gemäß den vom Eigentümer des jeweiligen Ferienhauses festgelegten Regeln gelten können. Bei der Buchung einer Unterkunft müssen die Gäste die Agentur über das Alter der Gästegruppe informieren, die in der Villa übernachten wird. Ein diesbezügliches Versäumnis seitens des Gastes wirkt sich nicht auf die Geltung der Sonderbedingungen für die Jugendgruppe aus und berechtigt die Agentur dazu, die Buchung ohne Pflicht zur Rückzahlung des eingezahlten Betrages auszulösen.
c) Zelte und Wohnwagen
Gäste dürfen im Garten der Villa oder in deren Umgebung keine Zelte, Wohnwagen usw. aufstellen. Andernfalls wird dem Gast der Mietvertrag gekündigt mit der Verpflichtung des Gastes und aller Personen, die in der Villa bleiben, die Villa innerhalb von 2 (zwei) Stunden nach Kündigung des Mietvertrags endgültig zu verlassen. Der Gast verliert im Falle dieser Vertragsverletzung das Recht auf Rückzahlung des Geldes für den nicht ungenutzten Teil des Buchungstermins.
d) Neu errichtete und renovierte Ferienhäuser

Falls der Gast ein neu errichtetes oder unlängst renoviertes Ferienhaus gebucht hat, wird er Verständnis für die Folgen eines Neubaus im Sinne von nicht ausreichend gewachsenen und ausgebildeten Pflanzen auf dem Außengelände des Ferienhauses haben. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf das Nichtfunktionieren der Angebote im Ferienhaus.
e) Pools

Sollte das Ferienhaus eine Swimmingpool haben, hat der Gast die von der Agentur oder dem Eigentümer des Ferienhauses erhaltenen Regeln für seine Nutzung einzuhalten, während die Nutzung ausschließlich auf eigen Gefahr des Gastes erfolgt. Eine Unterkunft im winterlichen Zeitraum kann bedeuten, dass man den Pool nicht benutzen kann. Dies gilt auch für die Nutzung von Whirlpools oder Hydromassagebecken. Die Gäste dürfen weder auf der Abdeckung des Swimming- oder Whirlpools stehen oder sie auf andere Weise belasten, da sie so beschädigt werden kann und hat der Gast diesen Schaden unmittelbar dem Eigentümer des Ferienhauses zu erstatten.
f) Haustiere
Auf der Webseite des Agentur ist angegeben, ob und unter welchen Bedingungen Haustiere in den Ferienhäusern oder auf deren Außengelände zugelassen sind. Bei der Buchung der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, die Anzahl der Haustiere anzugeben, die mit ihm in der Villa bleiben werden. Der Gast muss eine besondere schriftliche Erlaubnis einholen, wenn sie beabsichtigen, mehr als zwei Haustiere in der Villa zu halten. Wenn der Gast das Haustier/die Haustiere nicht meldet oder mehr Haustiere in die Villa bringt als bei der Buchung angegeben, hat der Eigentümer oder die Agentur das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. In diesem Fall hat der Gast das Ferienhaus innerhalb von 2 (zwei) Stunden mit allen sich darin aufhaltenden Personen zu verlassen und verliert seinen Anspruch auf Rückzahlung des Betrages für den ungenutzten Buchungszeitraum.
Wenn Haustiere in der Villa bleiben, kann der Preis für die Vermietung der Unterkunft automatisch um den Preis für die zusätzliche Reinigung erhöht werden, die für den Aufenthalt von Haustieren erforderlich ist, sofern dies durch die Unterkunftsbedingungen der Villa vorgesehen ist. Haustiere dürfen niemals den Swimmingpool betreten oder auf sich auf den Möbeln der Villa aufhalten. Die Heimtiereigentümer sind für alle Schäden verantwortlich, die durch ihren Aufenthalt verursacht werden, und müssen den Kot und den Urin hinter ihren Haustieren reinigen.
Die Heimtiereigentümer sind verpflichtet, ihre Haustiere zu impfen und sie im Allgemeinen so zu halten, wie es in den einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen vorgeschrieben ist. Die Agentur und der Eigentümer der Villa sind in keiner Weise für Schäden und Krankheiten verantwortlich, die durch die Haustiere der Gäste der Villa entstehen würden.
Sollte ein Gast eine allergische Reaktion infolge des Aufenthaltes von Haustieren in Ferienhäusern haben, in denen keine Haustiere zugelassen sind, ist die Agentur nicht verantwortlich, da sie nicht gewährleisten kann, dass sich im Ferienhaus früher keine Haustiere des Eigentümers oder anderer Gäste aufgehalten haben.
g) Lärm
Sollten die Gäste durch Lärm oder Geschrei die öffentliche Ordnung und Ruhe stören und auch nach einer Verwarnung nicht damit aufhören, gilt dies als schwere Verletzung des Mietvertrages, in welchem Fall der Eigentümer und/oder die Agentur berechtigt sind, den Mietvertrag, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, mit sofortiger Wirkung aufzulösen und hat der Gast das Ferienhaus innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Stunden mit allen sich darin aufhaltenden Personen zu verlassen und ist nicht berechtigt, von der Agentur die Rückzahlung des Betrages für die gezahlte Unterkunft anzufordern.

VII. HAUSORDNUNG
In jeder Villa ist die Hausordnung der Villa an einer gut sichtbaren Stelle angezeigt. Die Gäste müssen die Hausordnung sowie Anweisungen zum Verhalten und Vorgehen in der Villa befolgen, die sie vom Eigentümer der Villa oder der Agentur erhalten haben. Die Nichteinhaltung der Hausordnung kann als schwerwiegender Verstoß gegen den Mietvertrag angesehen werden. In diesem Fall hat der Eigentümer oder die Agentur das Recht, den Mietvertrag ohne die Verpflichtung zur Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast das Ferienhaus innerhalb von 2 (zwei) Stunden mit allen sich darin aufhaltenden Personen zu verlassen und verliert seinen Anspruch auf Rückzahlung des Betrages für den ungenutzten Buchungszeitraum. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Gäste durch Lärm und Geschrei die öffentliche Ordnung und Ruhe stören.

VIII. SICHERHEITSRÜCKLAGE
Die Kaution dient als Sicherheit bei Schäden durch den Gast, die ihn begleitende Person und generell Personen, für die der Gast verantwortlich gemacht werden kann, wie Besucher und andere Personen, die nicht als Gäste in der Villa angemeldet sind.
Der Betrag dieser Sicherheitsrücklage wird in der der schriftlichen Buchungsbestätigung angegeben. Sollte beim check-out festgestellt werden, dass der Gast keine Schaden verursacht hat, wird ihm die Sicherheitsrücklage zur Gänze zurückgezahlt.
Sollte ein Schaden entstanden sein, der geringer ist als der Betrag der Sicherheitsrücklage, wird dem Gast die Sicherheitsrücklage nach Abzug des Schadensbetrages zurückgezahlt. Sollte die Sicherheitsrücklage den Schaden nicht zur Gänze decken, hat der Gast dem Eigentümer des Ferienhauses den Schaden bis zur vollen Höhe zu erstatten.

IX. SCHÄDEN AM FERIENHAUS
Der Gast hat sich darum zu bemühen, dass das Ferienhaus bei seiner Abreise in dem gleichen Zustand zu verlassen, in dem er es bei seiner Anreise vorgefunden hat. Der Gast ist verpflichtet, sich gegenüber der Villa, ihrem Inventar und allem, was innerhalb der Villa verwendet werden darf, verantwortungsbewusst zu verhalten. Im Schadensfall ist der Gast gemäß Punkt VII und VIII der Bedingungen direkt gegenüber dem Eigentümer der Villa AGB´s. Als Schaden gilt auch der Bedarf nach einer zusätzlichen Reinigung des Ferienhauses, der Möbel und Geräte sowie jeder Bedarf nach der Beauftragung von Servicekräften und/oder eines Hausmeisters, welche aufgrund des Verhaltens der Gäste im Ferienhaus entstanden sind.
Der Gast hat jeden während seines Aufenthaltes entstandenen Schaden umgehend dem Eigentümer des Ferienhauses zu melden. Verursacht der Gast vorsätzlich Schaden, haben der Eigentümer der Villa und die Agentur das Recht, den Mietvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall hat der Gast das Ferienhaus innerhalb von 2 (zwei) Stunden mit allen sich darin aufhaltenden Personen zu verlassen und verliert seinen Anspruch auf Rückzahlung des Betrages für den ungenutzten Buchungszeitraum.

X. UNZUFRIEDENHEIT DES GASTES
Falls der Gast der Auffassung ist, das das Ferienhaus sei nicht gründlich gereinigt ist oder er einen Defekt oder sonstigen Mangel entdeckt, ist er berechtigt, dies beim Eigentümer des Ferienhauses zu beanstanden. Wenn sich die Beschwerde auf Sauberkeit bezieht, ist der Gast verpflichtet, es unverzüglich dem Eigentümer mitzuteilen. Der Eigentümer der Villa wird innerhalb einer angemessenen Frist auf die Beschwerde reagieren.
Der Gast ist dafür verantwortlich, dem Eigentümer der Villa durch sein Verhalten keinen Schaden zuzufügen, bzw. größere Schäden entsprechend seinen Fähigkeiten zu verhindern. Sollten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Zustand des Ferienhauses und dem auf der Webseite des Ferienhauses oder der Agentur veröffentlichen Zustandes bestehen, ist dafür ausschließlich der Eigentümer des Ferienhauses für verantwortlich.

XI. VERANTWORTUNG DER AGENTUR
Virtus upravljanje d.o.o. ist ein Reiseagentur, dessen Tätigkeit darin besteht, bei der Vermietung von touristischen Unterkünften und Aufenthalten zu vermitteln. Virtus upravljanje d.o.o. bietet Vermittlungsdienste auf der Grundlage von Verträgen über geschäftliche Zusammenarbeit mit Eigentümern von Villen an und ist als solcher weder Eigentümer noch trägt er die Verantwortung der Eigentümer. Aufgrund des Vertrags sind die Eigentümer der Villen verpflichtet, der Agentur vollständige und genaue Informationen über die Villa und alle relevanten Details zur Verfügung zu stellen, für die sie gegenüber den Gästen die volle Verantwortung tragen. Wenn die Buchung oder Realisation der Buchung der Unterkunft teilweise oder vollständig aus Gründen nicht erfolgen kann, die außerhalb der Kontrolle und Verantwortung der Agentur liegen, wie z. B. Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Villa, tatsächliche Unmöglichkeit ihrer Nutzung, Verhalten des Eigentümers usw., hat die Agentur das Recht die Buchung zu stornieren und kann in keiner Form verantwortlich gehalten werden. In solchen Fällen hat die Agentur das Recht, dem Gast eine alternative Unterkunft anzubieten.
Im Falle einer begründeten Beschwerde des Gastes, welche auf unvollständige und falsche Informationen des Eigentümers des Ferienhauses oder auf Mängel an der Unterkunft im Objekt zurückzuführen sind, wird die Agentur dem Gast auf Grundlage der begründeten Beschwerde und in Einklang mit den verfügbaren Kapazitäten eine alternative Unterkunft zu einem ermäßigten Preis anbieten. Der Gast hat Anspruch auf eine Rückerstattung des bis dahin gezahlten Geldbetrags, wenn die Agentur und der Eigentümer der Villa keine alternative Unterkunft anbieten können oder wenn der Gast dies ablehnt. In diesen Fällen ist die Agentur nicht dazu verpflichtet, die bereits erhaltene Anzahlung zurückzuzahlen, während der Eigentümer des Ferienhauses dazu verpflichtet ist, den bis dahin erhaltenen Betrag einschließlich der Provision für die Agentur zurückzuzahlen.  Wenn die Unzufriedenheit des Gastes auf Unterkunftsmängeln im Objekt beruht, wird der Eigentümer der Villa versuchen, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Sollten die Mängel nicht oder nicht in angemessener Frist behoben werden können oder dem Gast wegen dieser Mängel bereits ein Schaden entstanden sein, hat der Eigentümer des Ferienhauses dem Gast den Schaden gemäß der Natur des Mangels und unter Anwendung der Frankfurter Tabelle zu ersetzen.
Beschwerden sind in Schriftform an folgende Adresse zu senden: Trpimirova 1A, 51 000 Rijeka, Kroatien oder per Mail an: villas@mololongo.com

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Agentur wird auf ihrer Webseite ausschließlich Informationen über Ferienhäuser veröffentlichen, die ihr von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Mit Ausnahme der sich auf Ferienhäuser beziehenden Informationen sind alle sonstigen auf der Webseite veröffentlichen Informationen, multimedialen und digitale Inhalte ausschließliches Eigentum der Agentur und unterliegen als solche dem gesetzlichen Schutz von Urheber- und damit verwandten Rechten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in mehreren Sprachen auf der Website der Villa veröffentlicht. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen mehreren Versionen wird die auf Kroatisch veröffentlichte Version als relevant angesehen.
Die Vertragsparteien akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen freiwillig und zum Zwecke der Verwirklichung gegenseitiger Interessen und verpflichten sich, alle Unstimmigkeiten friedlich und einvernehmlich beizulegen. Für den Streitfall legen die Vertragsparteien einvernehmlich die Zuständigkeit des tatsächlich zuständigen Gerichts in Rijeka fest.